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Görlitzer Park bleibt vorerst auch nachts geöffnet

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Beschwerde des Berliner Senats zurückgewiesen. Der Park in Berlin-Kreuzberg bleibt deshalb vorerst auch nachts geöffnet.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sagt: Der Senat darf die Zeiten nicht selbst bestimmen. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg ist dafür zuständig.

Das Gericht entschied schnell. Ein endgültiges Urteil gibt es noch nicht.

Der Senat wollte den Park ab 2023 nachts schließen. Er wollte Drogenhandel und andere Straftaten stoppen. Von März bis Mai gab es aber nicht deutlich weniger Straftaten im Park.

Das Bündnis „Görli zaunfrei!“ begrüßt die Entscheidung. Es fordert: Der Park soll nachts nicht schließen.

Rubrik: Berlin

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